PSYCHOTHERAPIE

Psychotherapie & Tiefenpsychologische Beratung

Den inneren Dialog verstehen und neue Perspektiven entwickeln

Das Leben verläuft selten geradlinig. Oft sind es Krisen, wiederkehrende Konflikte oder emotionale Belastungen, die uns an persönliche Grenzen bringen. In meiner Praxis betrachte ich psychische Symptome nicht als bloße Fehlfunktionen, sondern als Signale und Einladungen zur inneren Reflexion. Sie zeigen uns, wo die seelische Balance vorübergehend aus dem Gleichgewicht geraten ist.


Seit dem 01.12.2019 biete ich zu meinen anderen Leistungen auch Psychotherapie als Heilpraktikerin an. Dies basiert auf dem erfolgreichen Abschluss meiner zweijährigen, fundierten psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Fortbildung.


Mein Angebot richtet sich an Menschen, Teams und Organisationen, die eine psychotherapeutische Begleitung, Unterstützung, Beratung oder Supervision in folgenden Bereichen suchen:

  • Akute oder chronische Belastungen: Begleitung in herausfordernden Lebensphasen, bei Umbrüchen oder anhaltendem Stress.

  • Depressive Verstimmungen und Erschöpfungszustände: Unterstützung bei emotionaler Erschöpfung, Antriebslosigkeit und dem Gefühl der Überforderung.

  • Ängste und Panikgefühle: Begleitung beim Verstehen und Bewältigen von blockierenden Ängsten im Alltag.

  • Somatoforme und psychosomatische Beschwerden: Ganzheitliche Betrachtung von körperlichen Symptomen, für die es keine rein organische Erklärung gibt.

  • Psychosoziale Begleitung bei schweren, chronischen körperlichen Erkrankungen: Unterstützung für Betroffene und Angehörige bei der Bewältigung der psychischen und emotionalen Folgen tiefgreifender gesundheitlicher Diagnosen.

  • Persönlichkeitsentwicklung & Selbsterfahrung: Für Menschen, die sich selbst tiefgehend reflektieren möchten, unbewusste Potenziale entfalten wollen und nach mehr innerer Klarheit streben.

  • Tiefenpsychologische Paartherapie & Paarberatung: Gemeinsames Verstehen von Beziehungsdynamiken und das Finden konstruktiver Wege aus wiederkehrenden Beziehungskrisen und Konflikten.

  • Wirtschaftspsychologische Beratung & Team-Supervision: Professionelle Begleitung für Firmen und Organisationen bei der Klärung von Teamkonflikten, der Verbesserung der Kommunikation und der Stärkung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz.


Um eine besonders intensive, fokussierte und nachhaltige Reflexion zu ermöglichen, arbeite ich in meiner Praxis ausschließlich in Doppelstunden.



Systemische Einblicke: Generationenübergreifende Dynamiken

Ergänzend fließt in meine Arbeit die Betrachtung der klassischen, generationenübergreifenden Herkunftsfamilie ein. Häufig tragen wir Lasten, Konflikte oder unbewusste Loyalitäten in uns, deren Ursprung weit in unserer Familiengeschichte oder in den Generationen vor uns liegt. Das Erkennen dieser unbewussten Verstrickungen ermöglicht es, den eigenen, ganz persönlichen Platz im Leben einzunehmen. Dieser Ansatz dient dazu, verborgene Bindungen innerhalb des Familiensystems sichtbar zu machen, bestehende Ordnungen anzuerkennen und emotionale Erleichterung im Hier und Jetzt zu finden.



Das Zusammenspiel von Lebenskraft und Symptom

Dieses tiefere Verständnis von Symptomen als „Sprache des gesamten Systems“ prägt meine ganzheitliche Sichtweise. In einer ganzheitlichen Modellvorstellung wird davon ausgegangen, dass jedem Organismus ein feines, inneres Regulationsprinzip innewohnt – traditionell auch als „Lebenskraft“ bezeichnet. Ein Symptom wird in diesem Kontext nicht isoliert oder als Feind betrachtet, sondern versteht sich als der sichtbare Ausdruck dafür, dass dieses innere Regulationssystem aus der Balance geraten ist und Unterstützung benötigt. Indem wir sowohl die tiefenpsychologischen und familiensystemischen Zusammenhänge als auch diese feinstoffliche Regulationsebene betrachten, widmen wir uns der tieferen Dynamik hinter den Blockaden. Wir begleiten Ihren gesamten Organismus auf dem Weg zu mehr innerer Ordnung und Balance.



Organisatorisches & Kostenübernahme - Honorar

Ich führe eine reine Privatpraxis. Dies garantiert Ihnen minimale bürokratische Hürden und absolute Diskretion, da keine Daten an gesetzliche Versicherungsträger übermittelt werden. Für Klienten, die aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Budgetierungen mit extrem langen oder sich weiter verschärfenden Wartezeiten auf einen kassenärztlichen Therapieplatz konfrontiert sind, biete ich zudem eine zeitnahe Akutbehandlung als Übergangs- und Krisenintervention an.



Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Bei psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker besteht seitens der gesetzlichen Krankenkassen keine generelle Übernahmepflicht der Therapiekosten. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist bei Therapeuten ohne kassenärztliche Zulassung rechtlich kaum zu erwirken. Der Verband freier Psychotherapeuten (VfP) weist jedoch auf eine rechtliche Sonderregelung hin:

„Der Kostenerstattungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten an ihre Krankenkassen ist auch nach Wirksamwerden des Psychotherapeutengesetzes von 1999 nach wie vor durch § 13 Abs. 3 SGB V nicht abgeschafft. Bei nicht ausreichender Versorgung [...] z. B. bei Wartezeiten von mehreren Monaten, ist ein derartiger Anspruch an die Krankenkassen nach wie vor gegeben. Eine Kostenerstattung [...] wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann [...]. In diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereit erklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen Heilpraktiker für Psychotherapie (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten.“



Private Krankenkassen und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker grundsätzlich eher dann, wenn die Leistungen des „großen“ Heilpraktikers (HP) explizit im jeweiligen Versicherungsvertrag verankert sind. In Einzelfällen leisten private Kassen auch im Rahmen einer akuten Übergangslösung zur Überbrückung von Wartezeiten. Entscheidend sind hierbei immer die individuellen Statuten und der gewählte Tarif Ihrer Police. Häufig fordern die Kassen zudem den Nachweis einer wissenschaftlich anerkannten Methode. Hinweis zur Paartherapie: Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine reine Paartherapie oder Paarberatung von den Krankenkassen (weder gesetzlich noch privat) in der Regel nicht übernommen werden und als Eigenleistung zu tragen sind.


Wichtig für Ihre Anfrage bei der Versicherung:
Sollte Ihre private Krankenversicherung nach meiner genauen Qualifikation fragen, können Sie angeben, dass ich sowohl
Heilpraktikerin als auch zertifizierte Fachberaterin für Psychoanalyse bin.


Meine zweijährige, intensive Fachfortbildung umfasste:

  • Fundierte psychoanalytische Theorien, spezifische Krankheitslehren und psychotherapeutische Techniken.
  • Fundiertes Wissen zur Psychodynamik unterschiedlicher Störungsbilder und spezifischer Interventionsformen.
  • Umfassende Schulung in Krisenintervention, Beratung sowie tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und deren fokussierenden Techniken.
  • Die Etablierung einer analytischen Haltung, die dem Unbewussten zuhört, dem Gegenüber empathisch zugewandt ist (Holding) und gleichzeitig frei von eigenen Bedürfnissen das Gegenüber in seinem besonderen Sein zu verstehen versucht (Containing).

Detaillierte Informationen zu meinem Werdegang finden Sie unter Curriculum Vitae.


Abrechnung und Rahmenbedingungen

Abrechnung und Rahmenbedingungen

Die Rechtsbasis unseres Behandlungsverhältnisses ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Bitte beachten Sie, dass meine Abrechnung grundsätzlich außerhalb der veralteten Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985) erfolgt. Um eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Therapie zu gewährleisten, berechne ich mein Honorar transparent nach tatsächlichem Zeitaufwand.

Wichtiger Hinweis zur Erstattung:
Da mein zeitbasiertes Honorar in der Regel über den alten Höchstsätzen der GebüH liegt, erstatten private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen die Kosten oft nur anteilig. Eine entstehende finanzielle Differenz ist als Eigenanteil von Ihnen selbst zu tragen.


Ausnahmeregelung: Lediglich in gegenseitigem Einvernehmen oder bei medizinisch indizierten Sonderleistungen (z. B. zur expliziten Vorlage bei Ihrer Erstattungsstelle) kann eine analoge Abrechnung nach den Ziffern der GebüH erfolgen. In diesem Ausnahmefall wird ein Steigerungsfaktor von 2,5 angewandt, um ein wirtschaftliches Honorar abzubilden. Bitte klären Sie die genauen Bedingungen mit Ihrer Versicherung unbedingt vor Beginn der Behandlung ab. Aus Datenschutzgründen kann ich keine direkte Anfrage bei Ihrer Krankenkasse für Sie stellen.



Der Behandlungsablauf in Phasen

Eine Zusammenarbeit in meiner Praxis vollzieht sich üblicherweise in klar definierten, überschaubaren Schritten:

  1. Probatorische Sitzungen (Erstgespräch & Kennenlernen)
    In der Regel vereinbaren wir zu Beginn 2 bis 4 probatorische Sitzungen (eine klassische psychotherapeutische Einheit umfasst 50 Minuten – in meiner Praxis arbeiten wir
    ausschließlich in effektiven Doppelstunden zu 100 Minuten für 200,00 Euro). Diese Zeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der ersten diagnostischen Orientierung und der Auswertung Ihres biografischen Fragebogens.

  2. Fokussiertes Behandlungsintervall (6 Doppelstunden)
    Nach den probatorischen Sitzungen vereinbaren wir im Regelfall ein festes, überschaubares Behandlungsintervall von
    6 Doppelstunden (entspricht 12 therapeutischen Einzelsitzungen). Diese Struktur ermöglicht es uns, ohne bürokratische Verzögerungen zügig und intensiv an Ihren Kernkonflikten, Mustern oder akuten Belastungen zu arbeiten. Am Ende dieser Phase evaluieren wir gemeinsam den Fortschritt und entscheiden über das weitere Vorgehen.

  3. Längerfristige Begleitung
    Sollte sich im Verlauf zeigen, dass eine tiefergehende, längerfristige Aufarbeitung Ihrer Fragestellung notwendig ist, vereinbaren wir flexibel und nach Ihrem individuellen Bedarf weitere Stundenkontingente.



Hinweis für Privatversicherte:
Bitte beachten Sie, dass private Krankenversicherungen keine standardisierten GKV-Genehmigungsphasen („Kurzzeittherapie“) kennen. Die Kostenübernahme richtet sich hier ausschließlich nach Ihrem persönlichen Tarif und umfasst häufig ein jährliches Höchstkontingent an Sitzungen oder Erstattungsbeträgen.