Nachfolgend finden Sie Informationen zu:
- Die klassisch homöopathische Behandlung
- Die Psychotherapeutische Behandlung
- Die online Sprechstunde
Zur Erhebung des Falles müssen alle Symptome des Patienten aus seiner aktuellen Situation & Biographie erfasst werden. Dazu muss der Behandler
- erkennen was an einem Krankheitsfall insbesondere zu heilen ist (Organon § 3)
- Krankheitserhaltende Ursachen beseitigen (Organon § 4)
- Aufnahme der Gesamtheit der Symptome, die die Krankheit repräsentieren (Organon § 7)
- Die Symptome werten
Auffallende und sonderliche Symptome (Organon § 153)
Geistes- und Gemütssymptome
Allgemeinsymptome (Schlaf, Speisen, Menstruation etc.)
Lokalsymptome (gewöhnliche Symptome, Haut wie Juckreiz etc.)
Causa (Ursache/Krankheitsauslöser, z.B. Verletzungen, Sonnenstich etc.)
Pathologie, miasmatische Betrachtungen (Impffolgen, Infektionen etc.).
Um zur Arzneimittelwahl zu gelangen müssen die "...auffallenden, sonderlichen, ungewöhnlichen und eigenheitlichen (charakteristischen) Zeichen und Symptome des Krankheitsfalles, besonders und fast einzig fest ins Auge zufassen; denn vorzüglich diesen, müssen sehr ähnliche, in der Symptomenreihe der gesuchten Arznei entsprechen, wenn sie die passendste zur Heilung sein soll..." (Organon § 153).
Des Weiteren ist der Geistes- und Gemütszustand des Kranken sehr wichtig, da sich bei jeder Krankheitsmanifestation auch ein ganz eigener individueller Gemütszustand findet: "Dieser geht soweit, dass bei homöopathischer Wahl eines Heilmittels, der Gemütszustand des Kranken oft am meisten den Ausschlag gibt, als Zeichen von bestimmter Eigenheit, welches dem genau beobachtenden Arzte unter allen am wenigsten verborgen bleiben kann" (Organon § 153).
Dieser Gemütszustand gibt dadurch einen Hinweis auf ein homöopathisches Mittel. Additiv zur Totalität der Symptome ergibt sich dadurch ein klares Bild auf ein homöopathisches Mittel.
Nach einem zu vereinbaren Zeitraum kommen Sie in die Praxis zurück zum follow up. Hier wird nun überprüft wie es ihnen mit dem homöopathischen Medikament geht und wie die weitere Behandlung aussehen kann. In schweren chronischen Fällen ist es in der Regel so, dass der Patient einmal pro Monat ein follow up mit dem Behandler vereinbart, bis eine grundsätzliche Besserung eintritt. Dann werden die Abstände größer. Bei akuten Beschwerden - kann es vorkommen, dass das follow up - bis zum Eintritt einer Besserung - in einem kürzeren Zeitraum vereinbart wird. In der Regel dauert das follow up - 30 Minuten bis 1 Std. Das hängt jedoch von der Schwere der Erkrankung ab. Die Kosten dafür entnehmen Sie bitte der Honorarübersicht.
Ab Dezember 2019, stelle ich Plätze für Psychotherapie zur Verfügung. Neben der klassischen Psychotherapie (25-50 Sitzungen) biete ich Ihnen eine Übergangsintervention und/oder Krisenintervention an, unterstützend & zuführend zu ihrem eigenen psychotherapeutischen Therapieplatz.
vollzieht sich üblicherweise in 3 Schritten:
Sollten Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, erbitte ich nachfolgenden Fragebogen (1 Woche vor Therapiebeginn) ausgefüllt (per mail) in die Praxis zu senden.
Online Sprechstunde
Die Videosprechstunde ist eine telemedizinisch gestützte Betreuung. Der Behandler ist gesetzlich verpflichtet dafür einen zertifizierten Videodienstanbieter zu nutzen (ATPrax bedient sich des Anbieters
SPRECHSTUNDE ONLINE, welcher alle gesetzlich erforderlichen Zertifikaten und Datenschutzbestimmungen erfüllt). Darüber hinaus, gelten die
Nutzungsbedingungen &
Datenschutzbestimmungen der Praxis. Als Patient benötigen Sie im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.
Die gesetzlichen Regelungen gebieten:
"Die technische Sicherheit und der Datenschutz - sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Mit Wirkung zum 20. März 2021 ist eine aktualisierte Vereinbarung in Kraft getreten. Durch die Neufassung sind unter anderem die Anforderungen an die Zertifikate und die ausstellenden Stellen zum Nachweis von IT-Sicherheit und Datenschutz aktualisiert worden. Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben. Die Videosprechstunde sollte in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten. Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein. Behandler können bestimmte Leistungen zusätzlich für Gespräche und Einzelpsychotherapien abrechnen, die per Videosprechstunde erfolgen (ATPrax erhebt eine zusätzliche Pauschale von €1,50 pro Onlinesprechstunde). Voraussetzung für psychotherapeutische Leistungen per Video ist, dass zuvor ein persönlicher Kontakt und Behandlungsbeginn bereits erfolgt ist."
Um einen persönlichen Termin zu vereinbaren, senden Sie bitte eine mail an die Praxis.