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HONORARÜBERSICHT

Honorarabrechnung geschieht nach Zeitaufwand gemäß Paragraph 611 BGB



VERTRAGSGEGENSTAND UND THEAPEUTISCHER ANSATZ

Die Behandlerin erbringt für den Patienten Dienstleistungen im Rahmen einer ganzheitlichen Begleitung. Das therapeutische Angebot vereint die Erkenntnisse der modernen Zellbiologie und der tiefenpsychologisch-systemischen Psychologie mit der klassischen Homöopathie sowie astrologischen Beratungsoptionen. Die Rechtsbasis dieses Behandlungsverhältnisses ist ein Dienstvertrag gemäß Paragraph 611 BGB. Ein Heilerfolg kann medizinisch nicht garantiert und rechtlich nicht geschuldet werden. Ziel der Behandlungen ist die bestmögliche Aktivierung und Stärkung der körpereigenen Selbstheilungskräfte des Patienten.

 

VERGÜTUNG & ABRECHNUNG

Vergütung nach Fachbereich und Zeitaufwand (Ausschluss der GebüH). Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Abrechnung aller Leistungen außerhalb der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die dortigen Ziffern finden keine Anwendung, aufgrund der veralteten GebüH von 1985 (Stand: 1985, keine Inflationsanpassung) auf eine zeitbasierte Honorarvereinbarung umzustellen, um moderne, hochwertige Therapien zu gewährleisten.  Ausnahmeregelung (Sonderfälle – nicht Regelhaft): Abweichend von Ziffer 1 kann in gegenseitigem Einvernehmen oder bei medizinisch indizierten Sonderleistungen (z. B. zur Vorlage bei Erstattungsstellen) eine Abrechnung nach den Ziffern der GebüH erfolgen. Die Parteien vereinbaren hierfür, dass die GebüH-Ziffern mit einem Steigerungsfaktor von [2,5] berechnet werden, um ein wirtschaftliches Honorar zu gewährleisten.

HOMÖOPATHISCHE BEHANDLUNG
Für den Bereich der Klassischen Homöopathie gilt für die Erstaufnahme und die laufende Behandlung folgende Honorarstruktur:

  • Erstanamnese vor Ort:
    Für das ausführliche Erstgespräch in der Praxis wird ein Zeitfenster von 1,5 Stunden (90 Minuten) angesetzt. Dieses wird pauschal mit 200,00 Euro berechnet.

  • Bearbeitung des Fragebogens: 
    Die eingehende Analyse, Auswertung und fachliche Vorbereitung des vom Patienten vorab eingereichten 14-seitigen Anamnesefragebogens erfolgt als Hintergrundarbeit außerhalb der Präsenzzeit und wird separat mit einer Pauschale von 100,00 Euro berechnet.

  • Befundlesung als Zusatzaufwand für externe Befunde: 
    Werden vom Patienten zusätzliche medizinische Befunde, Laborberichte oder Arztbriefe zur Auswertung eingereicht, die additiv im Hintergrund gelesen und analysiert werden müssen, entsteht ein zusätzlicher Kostenfaktor von 50,00 Euro bis 100,00 Euro. Die Behandlerin entscheidet über die genaue Höhe des Zuschlags nach pflichtgemäßem Ermessen anhand des tatsächlichen Arbeits- und Leseaufwands.

  • Homöopathische Folgebehandlungen (follow up)
    Akutanamnesen und Fernberatung per E-Mail oder Nachrichten: Für laufende Beratungen persönlich, telefonisch oder schriftlich wird der kombinierte Aufwand aus direktem Patientenkontakt und administrativer Nachbearbeitung berechnet. Bei einem reinen Patientenkontakt von beispielsweise 15 Minuten entsteht im Hintergrund regelmäßig ein zeitlicher Mehraufwand von weiteren 15 Minuten für das Sichten von Nachrichten, das fachliche Bearbeiten der Anfrage sowie die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation in der Patientenakte. Für die ersten angefangenen 15 Minuten des direkten oder schriftlichen Kontakts wird daher ein Gesamtaufwand von 30 Minuten kalkuliert. Die Abrechnung erfolgt hierfür als Grundpauschale von 60,00 Euro. Jede weitere angefangene 15-minütige Einheit des Kontakts beziehungsweise der Bearbeitung wird mit 45,00 Euro berechnet.

  • Antworten per Chat oder Kurzanfragen: Für die Beantwortung von fachlichen Anfragen oder Statusupdates über Messenger-Dienste, Chat-Kanäle oder SMS wird das Honorar je nach zeitlichem Aufwand für das Lesen, die therapeutische Beurteilung und das Verfassen der Antwort flexibel mit einer Pauschale von 25,00 Euro bis 50,00 Euro berechnet.

  • Fallbearbeitung: Gelegentlich müssen Fälle in Ruhe studiert werden. Eine aufwendige Fallbearbeitung und Repertorisationen im Nachgang der Sitzungen wird separat nach Zeitaufwand  Pauschale berechnet

 

PSYCHOTHERAPIE

  • Für den Bereich der Psychotherapie gilt folgende Honorarregelung: Eine psychotherapeutische Sitzung dauert regulär 50 Minuten und wird pauschal mit 100,00 Euro berechnet. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Sitzungszeit wird anteilig auf Basis dieses Stundensatzes berechnet.

 

MIKRONÄHRSTOFFANALYSEN

Für den Bereich der Mikronährstoffanalysen und Laboruntersuchungen gilt folgende Honorarregelung:

  • Laborkosten: 
    Die reinen Kosten für die Laboranalyse von Blut-, Urin- oder sonstigen Proben sind nicht im Honorar der Behandlerin enthalten. Diese externen Laborkosten werden vom beauftragten Fachlabor direkt an den Patienten in Rechnung gestellt.

  • Auswertung und Beratung:
    Für die wissenschaftlich-therapeutische Auswertung der Laborergebnisse, die Erstellung eines individuellen Therapie- beziehungsweise Substitutionsplans sowie die Besprechung im Hintergrund oder in der Praxis wird je nach zeitlichem Komplexitätsaufwand ein Honorar von 100,00 Euro plus Beratung nach Zeitaufwand berechnet.

 

ASTROLOGISCHE BERATUNG

Für den Bereich der Astrologischen Beratung gilt folgende Honorarregelung:

  • Vorbereitungsaufwand: Eine fachgerechte astrologische Beratung erfordert einen erheblichen Vorbereitungsaufwand im Hintergrund. Vor dem eigentlichen Beratungstermin muss das Radix, also das individuelle Geburtshoroskop, auf Basis der exakten Geburtsdaten mathematisch berechnet, tiefenpsychologisch analysiert und fachlich ausgearbeitet werden.

  • Gesamt-Pauschale: Für die Erstellung des Horoskop-Radix, die intensive fachliche Vorbereitung im Vorfeld sowie das anschließende persönliche Beratungsgespräch vor Ort oder online mit einem Zeitfenster von 1,5 Zeitstunden beziehungsweise 90 Minuten wird eine Gesamt-Pauschale von 300,00 Euro berechnet.

 

 

KOSTENERSTATTUNG
Aufklärung über Kostenerstattung (Patientenrisiko)

Der Patient verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar in voller Höhe an die Behandlerin zu entrichten. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der Erstattungspraxis Dritter. Wichtiger Hinweis zur Erstattung: Der Patient wird hiermit darüber aufgeklärt, dass private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen Heilpraktikerkosten häufig nur bis zu den veralteten Höchstsätzen der GebüH von 1985 bezuschussen. Die vertraglich vereinbarte Vergütung nach Zeitaufwand liegt in der Regel über diesen Sätzen. Die entstehende finanzielle Differenz als Eigenanteil ist vom Patienten selbst zu tragen und wird von den Kassen nicht übernommen.

 

RECHNUNGSSTELLUNG & ZAHLUNGSMODALITÄT

Der Patient erhält eine detaillierte Rechnung, welche das Datum, die spezifische Leistungsbezeichnung und die zeitliche Dauer beziehungsweise Pauschale der Behandlung transparent ausweist. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Astrologische Beratungen müssen vor der Beratung bezahlt werden.

 

TERMINSTORNIERUNG & AUSFALLHONORAR


Die Praxis wird als reine Privat- und Bestellpraxis geführt; vereinbarte Termine werden exklusiv für den Patienten reserviert. Eine Absage oder Verschiebung von Terminen muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin an Werktagen erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen stellt die Behandlerin ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Zeit in Rechnunung.


TELEMEDIZIN


Telemedizin wird in gleicher Weise Abgerechnet wie o.g. Beratungs/Therapieangebote